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   BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04   

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https://dejure.org/2004,5031
BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04 (https://dejure.org/2004,5031)
BayObLG, Entscheidung vom 09.06.2004 - 2Z BR 32/04 (https://dejure.org/2004,5031)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 2Z BR 32/04 (https://dejure.org/2004,5031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 415; ; WEG § 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 415; WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 16 Abs. 2 § 28
    Wohngeldforderung: Dritter als Schuldner - Aufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Mitwirkung des Gläubigers für eine befreiende Schuldübernahme ; Erforderlichkeit einer Vereinbarung der Miteigentümer für die Auswechslung des Schuldners der Wohngeldforderungen; Geltendmachung von Einwänden gegen die materielle Richtigkeit der ...

Verfahrensgang

  • AG Wolfratshausen - 3 UR II 34/02
  • LG München II - 6 T 2832/03
  • BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 625
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Auch Ladungsfehler berühren die Gültigkeit eines unangefochtenen Beschlusses nicht (BGHZ 142, 290; BayObLG …
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Eine Umstellung des geltend gemachten Anspruchs vom Wirtschaftsplan als Schuldgrund auf die nun vorliegende Jahresabrechnung für 2002 ist nicht geboten (vgl. BGHZ 131, 228/231; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 112).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob Ausgaben unberechtigt getätigt und in die Jahresabrechnung eingestellt wurden, sofern die Ausgaben tatsächlich anfielen (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG NZM 1999, 504/505).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob Ausgaben unberechtigt getätigt und in die Jahresabrechnung eingestellt wurden, sofern die Ausgaben tatsächlich anfielen (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG NZM 1999, 504/505).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    bis 12.3.2002 beruhen auf dem bestandskräftigen Beschluss über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans (KG NZM 2002, 294; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 13).
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Etwaige Einwände gegen die materielle Richtigkeit der darin eingestellten Beträge können nur im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 23 Abs. 4 WEG, nicht aber im späteren Zahlungsverfahren berücksichtigt werden (vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 743).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Über die gemäß dem Eigentümerbeschluss vom 20.6.2001 abgeänderte Jahresabrechnung brauchten die Wohnungseigentümer nicht erneut abzustimmen, weil der Verteilungsmaßstab und der insoweit geschuldete Betrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln war (BayObLG NJW-RR 1998, 1386; BayObLG FGPrax 1997, 19/20).
  • BayObLG, 11.06.2001 - 2Z BR 128/00

    Verfahrensstandschaft des Verwalters, der zugleich Wohnungseigentümer ist, für

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    c) Gegen Beitragsschulden gemäß § 16 Abs. 2 WEG kann ein Wohnungseigentümer nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn sie anerkannt, rechtskräftig festgestellt sind oder auf eigener Notgeschäftsführung beruhen (BayObLG ZWE 2001, 418; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 16 WEG Rn. 17).
  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Über die gemäß dem Eigentümerbeschluss vom 20.6.2001 abgeänderte Jahresabrechnung brauchten die Wohnungseigentümer nicht erneut abzustimmen, weil der Verteilungsmaßstab und der insoweit geschuldete Betrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln war (BayObLG NJW-RR 1998, 1386; BayObLG FGPrax 1997, 19/20).
  • BayObLG, 23.08.2001 - 2Z BR 114/01

    Freistellung einzelner Räume von verbrauchsabhängigen Kosten

    Auszug aus BayObLG, 09.06.2004 - 2Z BR 32/04
    Ebenso wenig kann gegen eine beschlossene Jahresabrechnung eingewandt werden, dass der Kostenverteilungsschlüssel, etwa hinsichtlich der Energiekosten, grob unbillig ist (BayObLG NZM 2002, 389).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
  • AG Hamburg, 09.02.2010 - 102d C 122/08

    Vorsätzlich falsche Ergebnisfeststellung durch den Verwalter

    Gegen Wohngeldforderungen kann ein Wohnungseigentümer grds. nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn sie anerkannt, rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem Notgeschäft beruhen (BayObLG, ZWE 2005, 244; Hügel/Scheel, Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 2. Auflage, S. 316).
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